F.2: Schulpolitische Publizistik

Projekt

Umfang: 1 Textband, 1 Kommentarband
Erscheinungstermin:  2016 erschienen (Textband), in Bearb. (Kommentar)
Leitung (Texte): Prof. Dr. Barbara Mahlmann-Bauer, Dr. Roland Reichen
Mitarbeitende (Texte): Markus Hofer, Dr. Silvio Raciti, Dr. Roland Reichen, Dr. Norbert D. Wernicke
Leitung (Kommentar):  Prof. Dr. Barbara Mahlmann-Bauer, Dr. Ruedi Graf Vargas
Mitarbeitende (Kommentar): Dr. Marianne Derron, Markus Hofer, Dr. Jesko Reiling, Dr. Norbert D. Wernicke

Bitzius’ Engagement für die Verbesserung des Schulwesens, neue Schulbauten, ein zeitgemässes Curriculum, gründlichere Lehrerausbildung und höhere Besoldung der Primarschullehrer kommt in einem Dutzend kleiner Schriften aus den Jahren von 1824 bis 1849 zur Geltung.

1831 wurde vom Grossen Rat die Grosse Schulkommission etabliert, deren Aufgabe die Verbesserung der Schulen auf dem Lande war und die an einem neuen Primarschulgesetz arbeitete. Es trat 1835 in Kraft und erklärt das Recht auf Bildung zur Voraussetzung für politische Mitbestimmung. Bitzius wurde 1832 mit 89 Stimmen in die 46-köpfige Schulkommission gewählt. Als Schulkommissär des Kreises Lützelflüh, zu dem auch die Schulen in Oberburg, Rüegsau und Hasle gehörten, hatte Bitzius über die Durchführung der neuen gesetzlichen Vorschriften von 1835 zu wachen. Seiner Aufsicht unterstanden 19 Schulbezirke und Schulhäuser und mehr als 20 Lehrer. Wie besonders die amtliche Korrespondenz mit dem Erziehungsdepartement und Justizbehörden seit 1832 zeigt, nahm Bitzius seine Supervisionsaufgaben sehr ernst. Die Durchsetzung der Schulpflicht und ein altersgerechter Unterricht waren ihm wichtige Anliegen.

Infolge seiner scharfen Angriffe auf Versäumnisse des Erziehungsdepartements in der anonym publizierten Abhandlung Zur Geschichte des Primarschulwesens im regenerierten Kanton Bern wurde Bitzius im Januar 1845 seines Amtes als Schulkommissär enthoben. Dabei hatte er, aufgrund einschlägiger Erfahrungen, nur gegen die Schönfärberei protestiert, mit der eine vom Erziehungsdepartement eingesetzte Spezialkommission 1843 den Regierungsrat über angebliche Fortschritte im Schulwesen seit 1835 unterrichtete. Ausserdem mochte er die pauschale Kritik aussenstehender Inspektoren an Pflichtversäumnissen der Schulkommissäre nicht hinnehmen, denn ein detailliertes Pflichtenheft für Schulkommissäre, das 1835 in Aussicht gestellt worden war, fehlte 1844 noch immer. Zudem hatte der Schulkommissär aus Lützelflüh auf seine unbequemen Klagen und Ermahnungen vom Erziehungsdepartement manchmal keine Antwort erhalten.

Die kommentierte Edition der Schulreformschriften von Albert Bitzius ist daher auch als Einführung in die Sturm- und Drang-Periode der Berner Republik auf dem Gebiete des Schulwesens gedacht.